Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsformen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter und Tod dienen. Es handelt sich mithin um das Recht der sozialen Sicherung nach dem sog. Drei-Säulen-Prinzip. Die drei Säulen sind die Sozialversicherung, die Sozialversorgung und die Sozialhilfe. Als vierte Säule hat sich mittlerweile das Recht der sozialen Förderung herausgebildet.