Ärger im Job ?
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualrecht (Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und das Kollektivarbeitsrecht (Vertretung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Probleme entstehen und müssen gelöst werden in den Kategorien des Arbeitsvertrages, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (durch Kündigung und Aufhebungsvertrag), Urlaub und Arbeitszeit. Zudem sind die Betriebsparteien (Betriebsrat und Arbeitgeber) gefordert, Vereinbarungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit abzuschließen. Auch hier ist anwaltlicher Rat gefragt.
Rudolf von Jhering
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