Die Unterstützung, die jedem zusteht

Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsformen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter und Tod dienen. Es handelt sich mithin um das Recht der sozialen Sicherung nach dem sog. Drei-Säulen-Prinzip. Die drei Säulen sind die Sozialversicherung, die Sozialversorgung und die Sozialhilfe. Als vierte Säule hat sich mittlerweile das Recht der sozialen Förderung herausgebildet.

“Jeder ist ein geborner Kämpfer um's Recht im Interesse der Gesellschaft.”

Rudolf von Jhering

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